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Allgemeine Geschäftsbedingungen der elephas systems GmbH für Serviceleistungen
(AGB Hardware-Service) Stand: August 2020


1. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der elephas systems GmbH regeln die Wartung von IT-Maschinen ("Service"). Sie gelten nur ergänzend und spezifizierend zu individualvertraglichen Abreden oder den auftragsspezifischen Vertragsunterlagen, wie Antrag und Annahme eines konkreten Hardware-Service-Vertrages sowie die darin in Bezug genommenen Anlagen, welche allesamt Vorrang vor den AGB haben.

2. Zustandekommen, Laufzeit und Kündigung

2.1 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheines durch den Kunden und eine nachfolgende Annahmeerklärung der elephas systems GmbH zustande. Als Datum des Zustandekommens gilt abweichend vom Datum der tatsächlichen Annahmeerklärung durch elephas systems GmbH der Tag, an dem der Bestellschein - vom Kunden unterzeichnet - bei elephas systems GmbH eingegangen ist.

2.2 Der Service beginnt mit dem im Bestellschein angegebenen Datum. Wenn im Bestellschein nichts anderes angegeben ist, hat der Service eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um jeweils ein Jahr, es sei denn, er wird gemäß Ziffer 2.3 gekündigt.

2.3 Der Service kann frühestens 12 Monate nach dem Servicebeginn mit einer Frist von 3 1/2 Monaten zum Ende eines Berechnungszeitraums gekündigt werden, wenn in einem der Vertragsbestandteile (Bestellschein, Leistungsbeschreibung etc.) nichts anderes angegeben ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Vertragspartner unberührt.

2.5 Der Kunde und elephas systems GmbH können Informationen in Zusammenhang mit diesem Vertrag auch auf elektronischem Wege austauschen, wobei eine elektronische Nachricht einem unterschriebenen Schriftstück gleichgestellt ist, soweit dies unter dem geltenden Recht zulässig ist. Zur Identifizierung des Absenders und der Echtheit der elektronischen Nachricht genügt die Identifikation durch einen Code (»User ID»).

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang wird in Ergänzung zu den im Einzelauftrag enthaltenen Angaben (welche Vorrang haben) wie nachfolgend Ziff 3.2. ff. ergänzt und spezifiziert.

3.2 Im Rahmen des vereinbarten Service für Maschinen stellt elephas systems GmbH die Funktionsfähigkeit einer Maschine entsprechend deren Spezifikationen wieder her. Dazu wird elephas systems GmbH die Maschine instandsetzen oder austauschen. Je nach festgelegter Service-Type werden die Leistungen entweder beim Kunden oder bei elephas systems GmbH erbracht.

3.3 Ist gemäß Service-Type vereinbart, dass der Kunde die fehlerhafte Maschine bei elephas systems GmbH anliefert, ist der Endkunde verpflichtet, die Maschine sachgerecht verpackt und auf eigene Kosten an den von elephas systems GmbH benannten Ort zu bringen oder zu senden. Nach der Reparatur oder dem Austausch der Maschine wird elephas systems GmbH die Maschine frei an den Kunden versenden, soweit nichts anderes vereinbart ist. elephas systems GmbH trägt die Gefahr für die Maschine, solange sie sich bei der elephas oder auf einem von elephas systems GmbH durchgeführten Rücktransport befindet.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet:

a) die Zustimmung des Eigentümers zum Service einzuholen, wenn der Kunde nicht  Eigentümer der Maschine ist;
b) soweit für die jeweilige Maschine zutreffend, vor Servicebeginn:
 eine Fehlereingrenzung, Problemanalyse und die Service-Anforderung nach den Angaben von elephas systems GmbH durchzuführen;
 Programme, Daten und Wertsachen, die sich in der Maschine befinden, zu sichern;
 elephas systems GmbH über eine Änderung des Aufstellungsortes einer Maschine zu informieren.

3.5 Soweit ein Service den Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils erfordert, wird das Ausgetauschte Eigentum von elephas systems GmbH und der Ersatz Eigentum des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass alles Ausgetauschte ursprünglich und ungeändert ist. Der Ersatz kann gebraucht sein; er ist voll funktionsfähig und weist zumindest die entsprechende Funktionalität auf wie das Ausgetauschte. Vor dem Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils wird der Kunde sämtliche Anbauten, Teile, Optionen, Änderungen und Zusatzeinrichtungen, für die kein Service mit elephas systems GmbH vereinbart ist, entfernen. Der Kunde bestätigt auch, dass das Ausgetauschte nicht mit Rechten Dritter belastet ist, die den Austausch verhindern.

3.6 Soweit Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten  der im Rahmen des Hardware-Service-Vertrages reparierten oder wieder in Gang gesetzten Geräte oder Maschinen bestehen, wird die elephas systems GmbH hiermit unwiderruflich ermächtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten geltend zu machen, soweit sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen Mängel behoben hat, die der gesetzlichen Gewährleistung oder einer vertraglichen Garantie des Herstellers/Lieferanten unterliegen.

3.7 Folgende Leistungen sind nicht eingeschlossen, wenn sich nicht ausdrücklich aus der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt:

a) Ersatz von Erstausstattungs- und Verbrauchszubehör;
b) Beseitigung von Störungen, die durch Unfall, Veränderungen, äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige unsachgemäße Behandlung verursacht wurden;
c) Service an Maschinen, die keine oder geänderte Maschinen- oder Teilidentifikationsschilder aufweisen;
d) Beseitigung von Störungen, die durch ein anderes Produkt verursacht wurden, für das elephas systems GmbH keine vertragliche Serviceverpflichtung hat;

3.8 Soweit vorgesehen, baut elephas systems GmbH auch technische Änderungen in eine Maschine ein und führt vorbeugende Wartung durch.

4. Service-Gebühren

4.1 Service-Gebühren und Berechnungszeitraum sind in den Vertragsdokumenten (z.B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Bestellschein) aufgeführt.

4.2 Service-Gebühren werden jährlich im voraus berechnet.

4.3 Die Service-Gebühr kann von elephas systems GmbH mit einer Benachrichtigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines Berechnungszeitraumes, z.B. einer durch Nichtkündigung zustande kommenden Service-Vertrags-Verlängerung, erhöht werden. Der Kunde kann den Service zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

4.4 Die Service-Gebühr wird mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

4.5 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann elephas systems GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (z.Zt. 8% über dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Basiszinssatz).

5. Vertragsänderungen

elephas systems GmbH kann die Bedingungen dieser AGB oder den Leistungsumfang der Services mit einer Frist von drei Monaten schriftlich ändern. Vertragsänderungen werden mit dem Beginn einer Vertragslaufzeit, deren Verlängerung oder bei Zustimmung des Kunden zu dem in der Mitteilung angegebenem Datum wirksam. Einer Zustimmung des Kunden steht es gleich, wenn er der ihm mitgeteilten Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Vertragsänderungen erfolgen jedoch nicht rückwirkend. Stimmt der Kunde einer Vertragsänderung nicht zu, wird die Änderung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht wirksam. Vertragsverlängerungen und Neuabschlüsse gelten allerdings nur zu den geänderten Bedingungen.


6. Haftung

6.1 Die elephas systems GmbH haftet unbeschränkt für Personenschäden, sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verursachung von Sach- oder Vermögensschäden, haftet elephas systems GmbH, gleich aus welchem rechtlichen Grund (einschließlich Ansprüchen vertraglicher, quasivertraglicher oder deliktischer Natur) nur dann,
 wenn sie gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, oder
 wenn der Schaden auf der Nichteinhaltung einer Garantie beruht.

Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 In den Fällen der Ziff. 6.2. wird die Höhe des Schadenersatzes pro Schadensfall auf einen Betrag von EUR 500.000,- oder, wenn der Wert der schadensverursachenden Leistung höher ist, bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung, beschränkt. Davon ist auch der Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

6.4 elephas systems GmbH haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn elephas systems GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz von vergeblichen Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt. Ziffern. 6.1. und 6.2 bleiben davon unberührt.

6.5 Im Falle des Verzuges erstattet die elephas systems GmbH den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Absätze 6.1 und 6.2 dieser Ziffer.

6.6 Der Kunde kann Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich aller Folge- oder Nebenschäden, ausschließlich gegen elephas systems GmbH und nicht gegen einen Unterauftragnehmer der elephas systems GmbH geltend machen.


7. Allgemeines

7.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und elephas systems GmbH, es sei denn, es handelt sich um die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger. Eine Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ansonsten kann ein Dritter aus einem Vertrag allenfalls Rechte gemäß der Ziffer „Haftung“ geltend machen.

7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass elephas systems GmbH und ihre verbundenen Unternehmen seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, in allen Ländern, in denen elephas systems GmbH und ihre verbundenen Unternehmen geschäftlich tätig sind, speichern und nutzen darf. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, Geschäftspartner und Bevollmächtigte der elephas systems GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen).

7.3 Es gilt das materielle Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch. Das internationale Kaufrecht, insbesondere die "United Nations convention on Contracts for the International Sale of Goods" auch soweit es durch Ratifikation innerstaatliches Recht geworden ist, wird ausgeschlossen.

7.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen elephas systems GmbH und ihren Kunden, gleichgültig, ob aus vertraglichen, quasivertraglichen deliktischen oder sonstigen Ansprüchen, die mit der Geschäftsbeziehung in Verbindung stehen, ist Böblingen bei Stuttgart als Sitz der elephas systems GmbH.

7.5 Sollte eine Bedingung oder ein Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile soweit gesetzlich möglich in Kraft.



8. Abwehrklausel

Lieferungen und Leistungen der elephas systems GmbH erfolgen ausschließlich zu den in diesen ABG niedergelegten Bedingungen, soweit sich nicht aus einzelvertraglichen schriftlichen Abreden ausdrücklich etwas anderes ergibt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.




 
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