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Allgemeine Geschäftsbedingungen der elephas systems GmbH für Serviceleistungen
(AGB Hardware-
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der elephas systems GmbH regeln die Wartung von IT-
2. Zustandekommen, Laufzeit und Kündigung
2.1 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheines durch den Kunden und eine nachfolgende Annahmeerklärung der elephas systems GmbH zustande. Als Datum des Zustandekommens gilt abweichend vom Datum der tatsächlichen Annahmeerklärung durch elephas systems GmbH der Tag, an dem der Bestellschein -
2.2 Der Service beginnt mit dem im Bestellschein angegebenen Datum. Wenn im Bestellschein nichts anderes angegeben ist, hat der Service eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um jeweils ein Jahr, es sei denn, er wird gemäß Ziffer 2.3 gekündigt.
2.3 Der Service kann frühestens 12 Monate nach dem Servicebeginn mit einer Frist von 3 1/2 Monaten zum Ende eines Berechnungszeitraums gekündigt werden, wenn in einem der Vertragsbestandteile (Bestellschein, Leistungsbeschreibung etc.) nichts anderes angegeben ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
2.5 Der Kunde und elephas systems GmbH können Informationen in Zusammenhang mit diesem Vertrag auch auf elektronischem Wege austauschen, wobei eine elektronische Nachricht einem unterschriebenen Schriftstück gleichgestellt ist, soweit dies unter dem geltenden Recht zulässig ist. Zur Identifizierung des Absenders und der Echtheit der elektronischen Nachricht genügt die Identifikation durch einen Code (»User ID»).
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang wird in Ergänzung zu den im Einzelauftrag enthaltenen Angaben (welche Vorrang haben) wie nachfolgend Ziff 3.2. ff. ergänzt und spezifiziert.
3.2 Im Rahmen des vereinbarten Service für Maschinen stellt elephas systems GmbH die Funktionsfähigkeit einer Maschine entsprechend deren Spezifikationen wieder her. Dazu wird elephas systems GmbH die Maschine instandsetzen oder austauschen. Je nach festgelegter Service-
3.3 Ist gemäß Service-
3.4 Der Kunde ist verpflichtet:
a) die Zustimmung des Eigentümers zum Service einzuholen, wenn der Kunde nicht Eigentümer der Maschine ist;
b) soweit für die jeweilige Maschine zutreffend, vor Servicebeginn:
eine Fehlereingrenzung, Problemanalyse und die Service-
Programme, Daten und Wertsachen, die sich in der Maschine befinden, zu sichern;
elephas systems GmbH über eine Änderung des Aufstellungsortes einer Maschine zu informieren.
3.5 Soweit ein Service den Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils erfordert, wird das Ausgetauschte Eigentum von elephas systems GmbH und der Ersatz Eigentum des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass alles Ausgetauschte ursprünglich und ungeändert ist. Der Ersatz kann gebraucht sein; er ist voll funktionsfähig und weist zumindest die entsprechende Funktionalität auf wie das Ausgetauschte. Vor dem Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils wird der Kunde sämtliche Anbauten, Teile, Optionen, Änderungen und Zusatzeinrichtungen, für die kein Service mit elephas systems GmbH vereinbart ist, entfernen. Der Kunde bestätigt auch, dass das Ausgetauschte nicht mit Rechten Dritter belastet ist, die den Austausch verhindern.
3.6 Soweit Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten der im Rahmen des Hardware-
3.7 Folgende Leistungen sind nicht eingeschlossen, wenn sich nicht ausdrücklich aus der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt:
a) Ersatz von Erstausstattungs-
b) Beseitigung von Störungen, die durch Unfall, Veränderungen, äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige unsachgemäße Behandlung verursacht wurden;
c) Service an Maschinen, die keine oder geänderte Maschinen-
d) Beseitigung von Störungen, die durch ein anderes Produkt verursacht wurden, für das elephas systems GmbH keine vertragliche Serviceverpflichtung hat;
3.8 Soweit vorgesehen, baut elephas systems GmbH auch technische Änderungen in eine Maschine ein und führt vorbeugende Wartung durch.
4. Service-
4.1 Service-
4.2 Service-
4.3 Die Service-
4.4 Die Service-
4.5 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann elephas systems GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (z.Zt. 8% über dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Basiszinssatz).
5. Vertragsänderungen
elephas systems GmbH kann die Bedingungen dieser AGB oder den Leistungsumfang der Services mit einer Frist von drei Monaten schriftlich ändern. Vertragsänderungen werden mit dem Beginn einer Vertragslaufzeit, deren Verlängerung oder bei Zustimmung des Kunden zu dem in der Mitteilung angegebenem Datum wirksam. Einer Zustimmung des Kunden steht es gleich, wenn er der ihm mitgeteilten Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Vertragsänderungen erfolgen jedoch nicht rückwirkend. Stimmt der Kunde einer Vertragsänderung nicht zu, wird die Änderung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht wirksam. Vertragsverlängerungen und Neuabschlüsse gelten allerdings nur zu den geänderten Bedingungen.
6. Haftung
6.1 Die elephas systems GmbH haftet unbeschränkt für Personenschäden, sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verursachung von Sach-
wenn sie gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, oder
wenn der Schaden auf der Nichteinhaltung einer Garantie beruht.
Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 In den Fällen der Ziff. 6.2. wird die Höhe des Schadenersatzes pro Schadensfall auf einen Betrag von EUR 500.000,-
6.4 elephas systems GmbH haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn elephas systems GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz von vergeblichen Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt. Ziffern. 6.1. und 6.2 bleiben davon unberührt.
6.5 Im Falle des Verzuges erstattet die elephas systems GmbH den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Absätze 6.1 und 6.2 dieser Ziffer.
6.6 Der Kunde kann Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich aller Folge-
7. Allgemeines
7.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und elephas systems GmbH, es sei denn, es handelt sich um die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger. Eine Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ansonsten kann ein Dritter aus einem Vertrag allenfalls Rechte gemäß der Ziffer „Haftung“ geltend machen.
7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass elephas systems GmbH und ihre verbundenen Unternehmen seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-
7.3 Es gilt das materielle Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch. Das internationale Kaufrecht, insbesondere die "United Nations convention on Contracts for the International Sale of Goods" auch soweit es durch Ratifikation innerstaatliches Recht geworden ist, wird ausgeschlossen.
7.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen elephas systems GmbH und ihren Kunden, gleichgültig, ob aus vertraglichen, quasivertraglichen deliktischen oder sonstigen Ansprüchen, die mit der Geschäftsbeziehung in Verbindung stehen, ist Böblingen bei Stuttgart als Sitz der elephas systems GmbH.
7.5 Sollte eine Bedingung oder ein Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile soweit gesetzlich möglich in Kraft.
8. Abwehrklausel
Lieferungen und Leistungen der elephas systems GmbH erfolgen ausschließlich zu den in diesen ABG niedergelegten Bedingungen, soweit sich nicht aus einzelvertraglichen schriftlichen Abreden ausdrücklich etwas anderes ergibt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.